AGB Festlieferungen

  1. Grundsätzliches

1.1. Festmobiliar wird ausschliesslich und nur in Verbindung mit Getränke-Bezügen ausgeliehen.

1.2. Das Festmaterial ist in gereinigtem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter bzw. der Veranstalter ist verpflichtet, das Material gegen Schäden (Diebstahl, Feuer, Wasser und durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Beginnend ab Übernahme bzw. Lieferung.

1.3. Der Reinigungsaufwand für verschmutzt retourniertes Material, sowie ein allfälliger Mehraufwand für das zusammentragen / sortieren von nicht bereit gestelltem Event Mietmaterial / Getränken werden dem Mieter nach Aufwand mit CHF 60.– pro Std. verrechnet.

 

1.4. Das fachgerechte Anschliessen sämtlicher elektrischen Geräte ist in der Verantwortung des Mieters.  Beschädigtes oder fehlendes Material wird zum Selbstkostenpreis verrechnet.

1.5. Angerissene Schrumpf-/Kartonverpackungen von 5dl PET/Dosen im 24iger Karton werden nicht zurückgenommen. Grundsätzlich werden nur einwandfreie, trockene und saubere Gebinde angenommen.

1.6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Gebinde sind Leihgaben und trotz Pfand unverkäufliches und unverpfändbares Eigentum der Haab Getränke AG.

1.7. Speziell für Ihren Anlass bestellte Artikel sind ohne Rückgaberecht.

 

  1. Preis & Festpauschale mit Rückgaberecht

2.1. Für Lieferungen gilt der aktuell gültige Lieferpreis. Es wird eine Festpauschale von CHF 30.00 verrechnet. (Diese beinhaltet die Auftragsbearbeitung & Abwicklung der Rücknahme nicht gebrauchter Getränke.)

2.2. Für Abholungen gilt der aktuell gültige Abholpreis. Es wird eine Festpauschale von CHF 20.00 verrechnet. (Diese beinhaltet die Auftragsbearbeitung & Abwicklung der Rücknahme nicht gebrauchter Getränke.)

 

  1. Umsatzabhängige Aufwandpauschale / Mindestumsatz

3.1. Lieferungen

Liegt das Auftragsvolumen (= Rechnungsbetrag ohne Festpauschale) unter CHF 200.00, wird zusätzlich zur Festpauschale (s. 2.1) eine Aufwandpauschale von CHF 50.00 verrechnet.

3.2. Abholungen

Liegt das Auftragsvolumen (= Rechnungsbetrag ohne Festpauschale) unter CHF 100.00, wird zusätzlich zur Festpauschale (s. 2.2) eine Aufwandpauschale von CHF 30.00 verrechnet.

Haab Getränke AG                                                                                                          gültig ab 01.01.2025

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